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   BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 38.99   

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BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 38.99 (https://dejure.org/1999,19019)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1999 - 1 WB 38.99 (https://dejure.org/1999,19019)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 1 WB 38.99 (https://dejure.org/1999,19019)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung aus der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten - Frage des Bedarfs der Bundeswehr für die Ausbildung von Unteroffizieren ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 83.98

    Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Militärfachlichen Dienstes

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 38.99
    Dies gilt auch für die Ausbildung zum Feldwebel (vgl. Beschluß vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 83.98 - m.w.N.).

    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, der Feldwebelausbildung nur dann weitere Unteroffiziere zuzuführen, wenn dafür ein Bedarf besteht und ihre hinreichend lange Verwendung in dem höheren Dienstgrad sichergestellt ist (Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 83.98 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 38.99
    Das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der von ihm begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 38.99
    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitserwägungen, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten begründen oder ausschließen, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hingenommen werden müssen (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.74 - <BVerwGE 53, 95 [97]> und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - <DVBl 1999, 1444 [f.]>).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 1 WB 37.99

    Gewährung von Sonderurlaub für einen Berufssoldaten unter Wegfall der Geldbezüge

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 38.99
    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitserwägungen, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten begründen oder ausschließen, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hingenommen werden müssen (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.74 - <BVerwGE 53, 95 [97]> und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - <DVBl 1999, 1444 [f.]>).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 16.98

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 38.99
    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, der Feldwebelausbildung nur dann weitere Unteroffiziere zuzuführen, wenn dafür ein Bedarf besteht und ihre hinreichend lange Verwendung in dem höheren Dienstgrad sichergestellt ist (Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 83.98 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 128.89

    Laufbahnwechsel im militärfachlichen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 38.99
    Prüfen können die Wehrdienstgerichte insoweit lediglich, ob der Soldat in Anwendung dieser auf ihre Richtigkeit hin nicht nachprüfbaren Grundsätze in eigenen Rechten verletzt wird (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 128.89 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 52.99 -).
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 52.99

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 38.99
    Prüfen können die Wehrdienstgerichte insoweit lediglich, ob der Soldat in Anwendung dieser auf ihre Richtigkeit hin nicht nachprüfbaren Grundsätze in eigenen Rechten verletzt wird (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 128.89 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 52.99 -).
  • BVerwG, 28.02.1975 - I WB 24.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 38.99
    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitserwägungen, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten begründen oder ausschließen, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hingenommen werden müssen (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.74 - <BVerwGE 53, 95 [97]> und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - <DVBl 1999, 1444 [f.]>).
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